Bedingungen für eine Einwilligung

Alle Bedingungen für eine Einwilligung müssen erfüllt sein

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Einwilligung vorliegt. Doch an eine derartige Einwilligung werden eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, die sich durch weitere Vorschriften der DSGVO und ihrer Erwägungsgründe ergeben.

  • Art. 4 Nr. 11 DSGVO liefert die Definition der Einwilligung.
  • Die Erwägungsgründe 32 f. und 42 f. geben Erläuterungen dazu ab.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a beschreibt, wie oben gesagt, einen Zulässigkeitstatbestand.
  • Art. 7 DSGVO liefert die Bedingungen für die Einwilligung.
  • Art. 8 DSGVO steht für die Einwilligung bei Kindern.

Zwar greifen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten noch weitere Vorschriften, doch möchte ich mich hier auf den Kern in Art. 7 DSGVO konzentrieren. Bedingungen für eine zulässige Einwilligung sind also:

  • Die Einwilligung muss freiwillig abgegeben werden (das kann in Arbeitsverhältnissen durchaus zu Problemen führen).
  • Der Zweck der Verarbeitung ist bekannt. Es sind auch mehrere Zwecke denkbar, die jedoch dann vollständig aufgelistet werden müssen.
  • Der Umfang der Einwilligung ist bekannt.
  • Die Einwilligung ist klar und verständlich beschrieben.
  • Es wird auf das Recht des Widerrufes hingewiesen, das jederzeit und ohne Begründung ausgeübt werden kann (spätestens hier wird der gravierende Mangel an diesem Erlaubnistatbestand erkennbar).
  • Auch dieser Hinweis auf das Widerrufsrecht muss klar und verständlich beschrieben sein.
  • Die Einwilligung darf nicht an die Erfüllung anderer Verträge oder Aufgaben gekoppelt sein.