BR-Tätigkeit mit Datenschutzmandat vereinbar

Über das Zusammenspiel von Verantwortlichen und Betriebsrat

Wie das LAG Sachsen am 19.08.2019 entschieden hat, ist die Tätigkeit des Betriebsrates mit der Funktion des Datenschutzbeauftragten vereinbar. Damit sind die Vorbehalte, dass diese Kombination der Aktivitäten als unzuverlässig einzustufen ist, vorerst vom Tisch. Damit geht einher, dass sich die Zahl der Kontrollinstanzen auf zwei reduziert (Stück, ZD 06-2019, S. 260).