Datenschutzaufsichten und Bußgelder

Beispiele für Bußgeldtatbestände

  • Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar (HamBfDI) hat eine Tochterfirma von H&M mit einem Bußgeld von mehr als 35 Mio. Euro belegt. Grund ist das langjährige systematische Aushorchen und Speichern von privaten Gesprächen der Mitarbeiter einer Servicegesellschaft in Nürnberg, die zu H&M mit Sitz in Hamburg gehört. Mehr
     
  • Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verhängte im Dezember 2019 ein Bußgeld gegen die Telekommunikationsfirma 1&1 Telekom GmbH in Höhe von 9,55 Mio. Euro. Nach eigenen Angaben blieb Kelber im unteren Bereich des Bußgeldrahmens. In einem weiteren Fall hat er ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen eine weitere Telekommunikationsfirma verhängt, dass zu den Kleinstunternehmen gehört. Begründet wurden die Bußgelder mit unzureichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Kelber ist für den Bereich Telekommunikation in der Bundesrepublik zuständig. Bereits im September 2019 hatte er auf einer Konferenz von netzpolitik.org angekündigt, dass es bald auch in Deutschland Datenschutz-Bußgelder in Millionenhöhe geben werden. Jetzt macht er ernst. Mehr

    1&1 hatte angekündigt, gegen das Bußgeld zu klagen. Am 08.10.2020 war erster Verhandlungstag. Mehr
     
  • Wenige Wochen zuvor hat die Berliner Datenschutzaufsicht unter der Leitung von Maja Smoltczik (BlnBDI) einen Immobilienkonzern mit einem Bußgeld in Höhe von mehr als 14 Mio. Euro sanktioniert. Grund ware der "laxe Umgang" mit personenbezogenen Daten. Mehr
     
  • Die meisten meiner Kunden sind in der Regel nicht in der Lage, gegen Bußgeldbescheide zu klagen. Es sollte jetzt wirklich jeder Unternehmerin und jedem Unternehmer klar sein, dass jede Art von Welpenschutz vorbei ist und der Datenschutz zwingend eingehalten werden sollte. Es gab eine Übergangszeit von zwei Jahren bis zum Wirksamwerden der DSGVO, und auch die wirksame Zeit beträgt jetzt schon zweieinhalb Jahre. Auch in Coronazeiten haben die etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Aufsichtsbehörden daran gearbeitet, Klagen und Beschwerden nachzugehen und auch anlasslos Organisationen zu prüfen.