Empfehlungen der Datenschutzaufsichten bei Übermittlungen in Drittländer

Die Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg erneuert Empfehlungskatalog

Die Datenschutzaufsicht von Baden-Württemberg gibt in ihrer 2. Auflage wichtige Hinweise und legt sein weiteres Vorgehen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) fest.

Diese Hinweise in den Empfehlungen sollten wirklich dringend beachtet werden.