Erste Bußgeldverfahren für Hamburger Gastronomen

Offene Corona-Kontaktlisten führen zu häufigen Beschwerden

Seit gut drei Monaten müssen Gastronomen in Hamburg die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen. Dabei dürfen die Listen für andere Gäste nicht einsehbar abgelegt sein. Nachdem fast täglich Beschwerden von Gästen beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten eingegangen sind, hat Prof. Johannes Caspar eine Stichprobe in 100 Gewerbe- und Gaststättenbetrieben durchgeführen lassen.

In etwa ein Drittel aller Fälle wurde die Privatsphäre der Betroffenen nicht eingehalten und daraufhin die Verantwortlichen im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne auf die Rechtslage hingewiesen. In einer Nachkontrolle wurden jetzt bei vier offensichtlich unbelehrbaren Betreibern von Restaurants unveränderte Missstände festgestellt. In diesen Fällen wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle: datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2020/08/2020-08-14-gaestelisten

Auch in Brandenburg hat die zuständige Datenschutzaufsicht festgestellt, dass von 54 Cafés und Restaurants mehr als die Hälfte zu viele Datenkategorien erhoben und auch Löschfristen nicht eingehalten haben. Die Behörde prüft nun, ob sie in einigen schwerwiegenden Fällen es bei Verwarnungen belässt oder weitergehende Maßnahmen umsetzt.

Ich habe in früheren Artikeln auf die Websites der Datenschutzaufsichten hingewiesen, wo Sie als Verantwortliche neben den Hinweisen auch Formulare für den Einsatz im Betrieb finden und herunterladen können. Die Bußgelder können im Extremfall vier Prozent des Vorjahresumsatzes eines ganzen Betriebes betragen.