Job eines Datenschutzbeauftragten

Die gesetzlichen Anforderungen nach DSGVO

Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten empfinde ich als wirklich wichtig, unerwartet interessant und überaus vielfältig. In Art. 39 DSGVO werden die Aufgaben gesetzlich festgelegt:

  • Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung der DSGVO, des BDSG und weiterer relevanter Gesetze wie z. B. Landesdatenschutzgesetze, Krankenhausgesetze, Sozialgesetze, Telemediengesetz, Betriebsverfassungsgesetz
  • Sicherstellung der datenschutzkonformen Umsetzung und Weiterentwicklung von Richtlinien, Dienstanweisungen und Geschäftsprozessen
  • Erstellung und kontinuierliche Weiterführung von Rechenschaftsberichten
  • Entwicklung, Analyse und kontinuierliche Optimierung des Datenschutz-Managementsystems
  • Bearbeitung von Betroffenenanfragen zum Datenschutz, einschließlich der Bewertung und Empfehlung von Handlungsmöglichkeiten
  • Vertragliche Umsetzung der Anforderungen an die Auftragsverarbeitung
  • Festlegung und Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen und Fachbereichen
  • Beurteilung des Datenschutzes bei der geplanten Einführung von neuen Tools, Systemen und Prozessen - auch nach Absprache mit dem Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
  • Unterstützung der Abteilungen bei der Erstellung der Prozessdokumentation und der Beschreibung aller Verfahren mit personenbezogenen Daten
  • Fachliche Begleitung der professionellen Durchführungen von Audits mit datenschutzrelevanten Inhalten
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen geplanten risikoreichen Aktivitäten, z. B. bei einer App-Entwicklung
  • Kommunikation mit Betroffenen und Aufsichtsbehörden, insb. zur Einhaltung von Melde- und Informationspflichten
  • Konzeption und Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungen der Führungskräfte und Mitarbeiter aus Verwaltung, Kundendienst, Außendienst und Betriebsrat im Umgang mit personenbezogenen Daten