Verwendung von Consent-Bannern

Keine Consent-Banner für technisch erforderliche Cookies

Für Cookies, die aus technischen Gründen bei den Internet-Providern und den CMS-Systemen (z. B. Jimdo, Wordpress, Typo3 oder Drupal) aktiviert werden, sind keine Einwilligungen erforderlich, denn diese Cookies sind technisch zwingend erforderlich.

Besucher, die eine Website mit Tracking-Tools besuchen wollen, müssen ihre Einwilligung für das Tracking abgegeben haben, bevor sie die Seiten durchstöbern, auch bevor sie das Impressum lesen können! Während Analysetools ausschließlich mit statistischen Daten arbeiten, dient das Tracking dem Aufspüren des individuellen Nutzerverhaltens. Dies darf nur mit einer Einwilligung geschehen.

Da z. B. Google Analytics mehr kann als der Name aussagt, muss hier eine Einwillligung abgegeben werden. Und da nicht nur Cookies zum Tracking verwendet werden können, sondern auch andere Möglichkeiten bestehen, sollte der Banner nicht Cookie-Banner, sondern besser Consent-Banner heißen (consent: engl. Einwilligung, Zustimmung). Es müssen übrigens auch nicht die Cookies aufgelistet werden, sondern die Dienste, die Cookies oder andere Tracking-Tools verwenden.

Die Aufsichtsbehörden prüfen die eingehenden Beschwerden und Kontrollanregungen und werden die darin vorgebrachten Hinweise auf Verstöße gegen die DSGVO nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgen.