Datenschutz für kleinere Organisationen
In Deutschland floriert die Wirtschaft zum großen Teil durch die Leistungen kleinerer und mittlerer Unternehmen. Viele dieser Betriebe benötigen zwar keinen Datenschutzbeauftragten (DSB), müssen aber trotzdem die “Spielregeln” von DSGVO, BDSG und anderer Gesetze einhalten.
Außerdem sollten bestimmte Betriebe auch dann einen DSB benennen, wenn sie von der Personenzahl her eigentlich nicht darunter fallen würden. Dazu gehören z. B. Autohäuser, die personenbezogene Daten in E-Fahrzeugen verarbeiten oder auch Werbeagenturen, die für Ihre Kunden eine sichere Verarbeitung personenbezogener Daten belegen müssen und letztendlich auch Unternehmen, deren Kunden auf einen Datenschutzbeauftragten bestehen.
Für diese Zielgruppen habe ich ein besonderes Angebot entwickelt. Lesen Sie einfach mal weiter!
Die Konditionen:
- Monatliche Grundgebühr: 100 Euro
- Beratungsstunde: 150 Euro (Beratung, Audit etc.) und wird im 5-Minuten-Takt abgerechnet.
- Anfallende Übernachtungskosten nach Absprache und Beleg.
- Die Kosten der Reisezeiten betragen 50 % des Stundenhonorars.
- Die Reisekosten berechne ich auf Basis der BahnCard 50 (1. Klasse).
- Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und in zwei Raten abgerechnet.
- Der Vertrag läuft nach einem Jahr aus. Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten, sondern müssen den Vertrag bei Interesse aktiv verlängern.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Meine Leistungen:
- Als DSB darf ich Datenschutzrecht beraten.
- Die DSB-Benennung auf Ihrer Website verschafft Ihnen ein gewisses Maß an Sicherheit und Respekt.
- Als DSB darf ich für Sie Fragen an die Datenschutzaufsicht richten, die unentgeltlich beantwortet werden (Art. 39 DSGVO).
- Deutlicher Preisvorteil gegenüber einem Beratungsauftrag.
- Unterstützung bei der Einführung eines Datenschutz-Managementsystems.
- Regelmäßiger Website-Check durch professionellen Dienstleister.
- Hilfe bei der Erstellung der für Sie erforderlichen Dokumente. Insbesondere prüfe und berate ich bei
- Auftragsverarbeitungen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Rechenschaftsberichte
- Datenschutzerklärungen
- Schulungen
- und vieles weitere.
- Newsletter für alles Wichtige und Neue
- Entlastung bei Verhandlungen mit der Datenschutzaufsichtsbehörde
- Bei unangenehmer Post von der Datenschutzaufsicht oder generell bei Datenschutzpannen reagiere ich spätestens nach 36 Stunden.
Meine Erfahrungen:
- TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor
- Langjährige Datenschutzerfahrung
- Umfassende Weiterbildungsnachweise (auch nach § 15 FAO)
- Qualitätsnachweis des Berufsverbandes mit BvD-Zertifikat
- Mehrjährige Tätigkeit im Vorstand einer Datenschutzvereinigung (Autor, Redakteur)
- Mehrfach benannter Datenschutzbeauftragter
- Tätig auch als Konzern-Datenschutzberater