Meine Preisgestaltung
Grundlegendes
Natürlich werde ich in einem Erstgespräch auch gefragt, wie teuer Datenschutz bei mir ist. Gute Frage: Wie teuer ist ein Auto, wie teuer Werbung?
Wie in allen anderen Branchen gibt es auch hier eine Reihe von Kriterien, nach denen Preise festgelegt werden. Ich frage also zum Beispiel:
- Soll ich ein Datenschutzmandat übernehmen oder soll ich als Datenschutzberater fungieren?
- Möchten Sie mich mit einem Beratungsauftrag betrauen oder soll ich sporadisch für Einzelfragen zur Verfügung stehen?
- Handelt es sich um ein gewinnorientiertes Unternehmen oder eine gemeinnützige Einrichtung?
- Geht es um ein Handelshaus oder ein Medizinisches Versorgungszentrum?
- Sprechen wir von einem Einzelunternehmen oder von einem Mischkonzern?
- Und zu guter Letzt: Wie interessant ist eigentlich die Aufgabe?
Preissetzung in der Praxis
Vorab: Für Bestandskunden ändert sich nichts. Die aktuellen Preise (03/2023) für Beratungen im Datenschutz gestalten sich wie folgt:
- Die Beratungsstunde kostet für ein Unternehmen ab 150 Euro,
- für Betriebe des Gesundheitswesens ab 180 Euro.
- Solopreneure bekommen ein Kompaktpaket ab 2.500 Euro.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Über Volumen- oder Zeitverträge sollten wir sprechen.
Honorar als Datenschutzbeauftragter
Anders als viele meiner Kollegen berechne ich für meine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter keine Grundgebühr plus Arbeitshonorar, sondern einen monatlichen Mindestbetrag, die mit meiner Arbeitsleistung verrechnet wird. Diese Gebühr beträgt für Firmen pro Monat mindestens den Umfang von 1,5 Arbeitsstunden, für Betriebe des Gesundheitswesens mindestens zwei Arbeitsstunden. Diese Arbeitsstunden pro Monat fallen also im Jahresdurchschnitt immer an.
Anfallende Reisekosten werden individuell vereinbart. Im Stadtgebiet Hamburg entfällt dieser Kostenblock (nein, Neuwerk liegt nicht im Stadtgebiet!!!). Weiterhin werden meine Reisezeiten mit 50 % des jeweiligen Stundensatzes in Rechnung gestellt, da ich in Zügen arbeiten kann (ich reise vorzugsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln).
Außerdem bedenken Sie bitte: Wenn ich Ihnen binnen vier Minuten eine korrekte Antwort geben kann, werde ich diese Zeit nicht auf Basis meines Stundenhonorars festlegen. Ich habe wirklich sehr viel investiert, um Ihnen die Antwort in vier Minuten präsentieren zu können.