Datenschutz im Sportverein
Verantwortliche (Vorstände, Geschäftführungen) in Sportvereinen müssen eine Vielzahl von Aspekten beachten, um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ggf. nationaler Datenschutzgesetze zu erfüllen. Hier sind die wichtigsten Punkte, um Ärger mit Behörden oder wütenden Eltern zu vermeiden:
1. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
- Einwilligung: Besonders bei sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsdaten) muss eine freiwillige, informierte und widerrufbare Einwilligung vorliegen.
- Vertragserfüllung: Mitgliederdaten dürfen verarbeitet werden, wenn sie zur Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich sind.
- Berechtigtes Interesse: Z. B. bei der Öffentlichkeitsarbeit, wenn keine überwiegenden Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.
2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Erfassung aller Datenverarbeitungsvorgänge (z. B. Mitgliederverwaltung, Website, Newsletter, Wettkampfanmeldungen).
- Muss jederzeit auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden können.
3. Informationspflichten (gemäß Art. 13, 14 DSGVO)
- Mitglieder, Trainer, Helfer, Eltern etc. müssen klar und verständlich darüber informiert werden:
- Welche Daten verarbeitet werden
- Zu welchem Zweck
- Auf welcher Rechtsgrundlage
- Wer Zugriff hat
- Wie lange die Daten gespeichert werden
4. Datensicherheit
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs): Zugangskontrollen, verschlüsselte Kommunikation, sichere Passwörter, regelmäßige Backups.
- Zugriffsberechtigungen: Daten nur für befugte Personen zugänglich machen.
5. Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV)
- Bei Nutzung externer Dienstleister (z. B. Vereinssoftware, Cloud-Dienste, Newslettertools) ist ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich.
6. Foto- und Videoaufnahmen
- Einwilligung erforderlich, wenn Bilder eindeutig Personen zeigen und veröffentlicht werden sollen (z. B. auf Website, Social Media).
- Ausnahmen bestehen ggf. bei „Ereignissen von öffentlichem Interesse“ (z. B. Turniere).
7. Löschkonzepte
- Klare Regelungen, wann welche Daten gelöscht werden (z. B. nach Austritt aus dem Verein, Ablauf gesetzlicher Fristen).
8. Meldung von Datenschutzverletzungen
- Pflicht zur Meldung von Datenpannen an die Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden.
- Ggf. auch Information der betroffenen Personen.
9. Schulung und Sensibilisierung
- Vereinsverantwortliche und ggf. Ehrenamtliche sollten regelmäßig zum Thema Datenschutz geschult werden.
10. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Pflicht besteht ab 20 Personen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten.
- Auch freiwillig möglich – sinnvoll zur Entlastung des Vorstands.