Datenschutz-Vertretung in der EU
Artikel 27 DSGVO verlangt von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO einen gesetzlichen Vertreter in der Europäischen Union. Das ist erforderlich, wenn
- das Unternehmen keine Niederlassung oder Filiale in der EU unterhält, aber
- innerhalb der EU Dienstleistungen oder Waren anbietet oder
- Personen mit Tracking-Aktivitäten oder durch Profiling verfolgt.
Mein Job als Ihr Vertreter
Sie benötigen meine Unterstützung also, wenn Sie zum Beispiel:
- die Besucher Ihrer Website mittels Cookies erfassen
- Waren online anbieten und Waren in die EU verkaufen
- eine App für diverse Anwendungen im EU-Markt anbieten
- Werbedienste und Marketing-Kampagnen mit dem Ziel EU durchführen