Datenschutz-Vertretung in der EU

Artikel 27 DSGVO verlangt von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO einen gesetzlichen Vertreter in der Europäischen Union. Das ist erforderlich, wenn

  • das Unternehmen keine Niederlassung oder Filiale in der EU unterhält, aber
  • innerhalb der EU Dienstleistungen oder Waren anbietet oder
  • Personen mit Tracking-Aktivitäten oder durch Profiling verfolgt.

Mein Job als Ihr Vertreter

Sie benötigen meine Unterstützung also, wenn Sie zum Beispiel:

  • die Besucher Ihrer Website mittels Cookies erfassen
  • Waren online anbieten und Waren in die EU verkaufen
  • eine App für diverse Anwendungen im EU-Markt anbieten
  • Werbedienste und Marketing-Kampagnen mit dem Ziel EU durchführen