Rechte der betroffenen Person
Ein Verantwortlicher muss die Betroffenenrechte aus der DSGVO nicht nur kennen, sondern auch umsetzen können - zeitnah, transparent und nachvollziehbar. Hier ist ein kompakter Überblick über das, was er wissen und beachten sollte:
1. Betroffene haben umfassende Rechte
Dazu gehören insbesondere:
- Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16)
- Löschung ("Recht auf Vergessenwerden", Art. 17)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20)
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen (Art. 21)
- Recht auf Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3)
2. Fristen einhalten
- Antworten müssen innerhalb eines Monats erfolgen
- In Ausnahmefällen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, muss aber begründet werden
3. Anfragen sind kostenlos
- Grundsätzlich darf keine Gebühr erhoben werden
- Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten verlangt oder die Bearbeitung verweigert werden
4. Identitätsprüfung
- Der Verantwortliche darf (und sollte) sicherstellen, dass die anfragende Person wirklich die oder der Betroffene ist
5. Transparenz ist Pflicht
- Informationen müssen in klarer, einfacher Sprache erfolgen
- Kommunikation muss verständlich und zugänglich sein. Das ist besonders wichtig z. B. bei Minderjährigen
6. Dokumentation
- Jede Anfrage und deren Bearbeitung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, auch zur Absicherung gegenüber der Aufsichtsbehörde
7. Keine automatischen Ablehnungen
- Auch komplexe oder unangenehme Anfragen müssen ernst genommen werden
- Eine pauschale Ablehnung ohne rechtliche Prüfung ist nicht zulässig