Rechte der betroffenen Person

Ein Verantwortlicher muss die Betroffenenrechte aus der DSGVO nicht nur kennen, sondern auch umsetzen können - zeitnah, transparent und nachvollziehbar. Hier ist ein kompakter Überblick über das, was er wissen und beachten sollte:

1. Betroffene haben umfassende Rechte

Dazu gehören insbesondere:

  • Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16)
  • Löschung ("Recht auf Vergessenwerden", Art. 17)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen (Art. 21)
  • Recht auf Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3)

2. Fristen einhalten

  • Antworten müssen innerhalb eines Monats erfolgen
  • In Ausnahmefällen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, muss aber begründet werden

3. Anfragen sind kostenlos

  • Grundsätzlich darf keine Gebühr erhoben werden
  • Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten verlangt oder die Bearbeitung verweigert werden

4. Identitätsprüfung

  • Der Verantwortliche darf (und sollte) sicherstellen, dass die anfragende Person wirklich die oder der Betroffene ist

5. Transparenz ist Pflicht

  • Informationen müssen in klarer, einfacher Sprache erfolgen
  • Kommunikation muss verständlich und zugänglich sein. Das ist besonders wichtig z. B. bei Minderjährigen

6. Dokumentation

  • Jede Anfrage und deren Bearbeitung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, auch zur Absicherung gegenüber der Aufsichtsbehörde

7. Keine automatischen Ablehnungen

  • Auch komplexe oder unangenehme Anfragen müssen ernst genommen werden
  • Eine pauschale Ablehnung ohne rechtliche Prüfung ist nicht zulässig