Wann ist die DSFA erforderlich?
Die DSGVO nennt typische Fälle – eine DSFA ist u. a. nötig bei:
1. Systematischer und umfangreicher Überwachung
- z. B. Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
- Tracking-Verfahren, Standortverfolgung, Verhaltensanalysen
2. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen
- insbesondere bei großem Umfang oder Automatisierung (z. B. KI-Systeme)
3. Automatisierter Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung
- z. B. Bonitätsprüfungen, Profiling im Recruiting oder bei Versicherungen
- Die DSGVO nennt typische Fälle – eine DSFA ist u. a. nötig bei:
4. Systematischer und umfangreicher Überwachung
- z. B. Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
- Tracking-Verfahren, Standortverfolgung, Verhaltensanalysen
5. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen
- insbesondere bei großem Umfang oder Automatisierung (z. B. KI-Systeme)
6. Automatisierter Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung
- z. B. Bonitätsprüfungen, Profiling im Recruiting oder bei Versicherungen
Weitere Kriterien laut Aufsichtsbehörden (nicht abschließend)
- Innovative Technologien (z. B. KI, Gesichtserkennung, IoT)
- Scoring oder Bewertung von Personen
- Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger Gruppen (z. B. Kinder, Patienten)
- Zusammenführung oder Verknüpfung von Datensätzen
- Eingriffe in Persönlichkeits- oder Freiheitsrechte