Wann ist die DSFA erforderlich?

Die DSGVO nennt typische Fälle – eine DSFA ist u. a. nötig bei:

1. Systematischer und umfangreicher Überwachung

  • z. B. Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
  • Tracking-Verfahren, Standortverfolgung, Verhaltensanalysen

2. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

  • z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen
  • insbesondere bei großem Umfang oder Automatisierung (z. B. KI-Systeme)

3. Automatisierter Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung

  • z. B. Bonitätsprüfungen, Profiling im Recruiting oder bei Versicherungen
  • Die DSGVO nennt typische Fälle – eine DSFA ist u. a. nötig bei:

4. Systematischer und umfangreicher Überwachung

  • z. B. Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
  • Tracking-Verfahren, Standortverfolgung, Verhaltensanalysen

5. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

  • z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen
  • insbesondere bei großem Umfang oder Automatisierung (z. B. KI-Systeme)

6. Automatisierter Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung

  • z. B. Bonitätsprüfungen, Profiling im Recruiting oder bei Versicherungen

Weitere Kriterien laut Aufsichtsbehörden (nicht abschließend)

  • Innovative Technologien (z. B. KI, Gesichtserkennung, IoT)
  • Scoring oder Bewertung von Personen
  • Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger Gruppen (z. B. Kinder, Patienten)
  • Zusammenführung oder Verknüpfung von Datensätzen
  • Eingriffe in Persönlichkeits- oder Freiheitsrechte