Videoüberwachung
Hinweise zur Datenschutzkonformität
Die Überprüfung einer Videoüberwachung ist gleich aus mehreren Gründen wichtig;
- Kameraüberwachung greift in Grundrechte ein (z. B. Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung)
- Transparenz und Rechtmäßigkeit sind Pflicht
- Verstöße können zu Bußgeldern und Reputationsschäden führen
Deshalb sollten folgende Punkte dringend beachtet werden (Checkliste nach DSGVO und BDSG):
1. Rechtsgrundlage klären
Videoüberwachung darf nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dabei ist ein aktuelles Urteil des EuGH zu beachten: Urteil vom 09.01.2025, Rechtssache C-394/23.
- Schutz von Personen oder Eigentum
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Aufklärung von Straftaten
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 4 BDSG (für nicht-öffentliche Stellen)
2. Verhältnismäßigkeit wahren
- Nur so viel überwachen wie unbedingt nötig
- Keine flächendeckende Dauerüberwachung
- Kameraausrichtung prüfen (z. B. keine Nachbargrundstücke, öffentliche Straßen)
3. Transparenzpflicht erfüllen
- Hinweisschilder anbringen: deutlich sichtbar, bereits vor Betreten des überwachten Bereichs, dabei Art. 12 DSGVO beachten
- Inhalte:
- Verantwortlicher
- Zweck der Überwachung
- Kontaktdaten (inkl. Datenschutzbeauftragter, falls vorhanden)
- Hinweis auf Betroffenenrechte
- ggf. Link zu weiteren Informationen (z. B. Datenschutzwebsite)
3. Speicherfristen begrenzen
- Aufzeichnungen nur so lange speichern, wie es erforderlich ist (i. d. R. max. 72 Stunden)
- Längere Fristen nur mit triftiger Begründung (z. B. konkrete Vorfälle)
4. Zugriffsrechte beschränken
- Zugriff nur für befugte Personen mit klarer Rollenverteilung
- Zugriffsvorgänge sollten protokolliert werden
5. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Schutz vor unbefugtem Zugriff (z. B. Passwort, Verschlüsselung)
- Sichere Speicherung, auch bei Cloud-Systemen
- Regelmäßige Wartung und Prüfung der Anlagen
6. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Videoüberwachung muss im Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert sein
7. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) prüfen
- Bei umfangreicher oder besonders eingriffsintensiver Überwachung kann eine DSFA notwendig sein (Art. 35 DSGVO)
8. Mitarbeiter und Betriebsrat einbinden
- Bei Überwachung von Arbeitsplätzen: Mitbestimmungspflicht nach BetrVG beachten
- Mitarbeitende über Kameraeinsatz informieren
9. Regelmäßige Überprüfung
- Zweck, Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit regelmäßig überprüfen
- Datenschutzkonformität dokumentieren
Hinweise für den Alltag
Darauf sollten Sie unbedingt achten:
- Keine Kamera auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Straßen richten
- Technik regelmäßig prüfen (Funktion, Speicherfristen, Zugriffsschutz)
- Mitarbeitende regelmäßig sensibilisieren
- Alle Prozesse dokumentieren