Videoüberwachung

Hinweise zur Datenschutzkonformität

Die Überprüfung einer Videoüberwachung ist gleich aus mehreren Gründen wichtig;

  • Kameraüberwachung greift in Grundrechte ein (z. B. Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung)
  • Transparenz und Rechtmäßigkeit sind Pflicht
  • Verstöße können zu Bußgeldern und Reputationsschäden führen

Deshalb sollten folgende Punkte dringend beachtet werden (Checkliste nach DSGVO und BDSG):

1. Rechtsgrundlage klären

Videoüberwachung darf nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dabei ist ein aktuelles Urteil des EuGH zu beachten: Urteil vom 09.01.2025, Rechtssache C-394/23.

  • Schutz von Personen oder Eigentum
  • Wahrnehmung des Hausrechts
  • Aufklärung von Straftaten
    Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 4 BDSG (für nicht-öffentliche Stellen)

2. Verhältnismäßigkeit wahren

  • Nur so viel überwachen wie unbedingt nötig
  • Keine flächendeckende Dauerüberwachung
  • Kameraausrichtung prüfen (z. B. keine Nachbargrundstücke, öffentliche Straßen)

3. Transparenzpflicht erfüllen

  • Hinweisschilder anbringen: deutlich sichtbar, bereits vor Betreten des überwachten Bereichs, dabei Art. 12 DSGVO beachten
  • Inhalte:
    • Verantwortlicher
    • Zweck der Überwachung
    • Kontaktdaten (inkl. Datenschutzbeauftragter, falls vorhanden)
    • Hinweis auf Betroffenenrechte
    • ggf. Link zu weiteren Informationen (z. B. Datenschutzwebsite)

3. Speicherfristen begrenzen

  • Aufzeichnungen nur so lange speichern, wie es erforderlich ist (i. d. R. max. 72 Stunden)
  • Längere Fristen nur mit triftiger Begründung (z. B. konkrete Vorfälle)

4. Zugriffsrechte beschränken

  • Zugriff nur für befugte Personen mit klarer Rollenverteilung
  • Zugriffsvorgänge sollten protokolliert werden

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff (z. B. Passwort, Verschlüsselung)
  • Sichere Speicherung, auch bei Cloud-Systemen
  • Regelmäßige Wartung und Prüfung der Anlagen

6. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

  • Videoüberwachung muss im Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert sein

7. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) prüfen

  • Bei umfangreicher oder besonders eingriffsintensiver Überwachung kann eine DSFA notwendig sein (Art. 35 DSGVO)

8. Mitarbeiter und Betriebsrat einbinden

  • Bei Überwachung von Arbeitsplätzen: Mitbestimmungspflicht nach BetrVG beachten
  • Mitarbeitende über Kameraeinsatz informieren

9. Regelmäßige Überprüfung

  • Zweck, Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit regelmäßig überprüfen
  • Datenschutzkonformität dokumentieren

Hinweise für den Alltag

Darauf sollten Sie unbedingt achten:

  • Keine Kamera auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Straßen richten
  • Technik regelmäßig prüfen (Funktion, Speicherfristen, Zugriffsschutz)
  • Mitarbeitende regelmäßig sensibilisieren
  • Alle Prozesse dokumentieren