Datenschutzschulungen
Als Datenschutzbeauftragter bin ich gemäß Art. 39 Abs. 1 Buchst. a DSGVO zu Unterrichtung und Beratung verpflichtet. Das betrifft das gesamte datenschutzrechtliche Spektrum und darf auch nicht durch nationales Recht (z. B. BDSG) ausgeklammert werden.
Als Datenschutzberater übernehme ich auch die Schulungen Ihrer Belegschaft, wenn Sie als Verantwortliche*r diese Leistung nicht erbringen wollen oder können. Diese Schulungen können durchaus weiter gefasst werden.
Meine über 20-jährige Lehrtätigkeit an mehreren Hochschulen sichert Ihnen eine didaktisch und methodisch zielgerichtete Vorgehensweise, die Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Aufnahme und Verarbeitung des nicht ganz schlichten Lehrstoffes erleichtert. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Präsenzunterricht und Onlineschulungen, ganz nach Ihren Wünschen. Präsenzschulungen ziehe ich allerdings vor.
Die ersten Schulungen sollten vor Ort stattfinden, soweit das praktisch umgesetzt werden kann. Nachfolgende Schulungen können dann auch auf anderen Wegen durchgeführt werden. Die Veranstaltungen nehmen etwa zwei bis drei Stunden in Anspruch und sollten bitte in nicht gehetzter Atmosphäre stattfinden. Ich biete:
- Basisschulungen sowie Schulungen für ...
- ... die Geschäftsführung
- ... das Homeoffice
- ... Marketing und Vertrieb
- ... die Gesundheitswirtschaft
- ... Betriebsräte
- ... die Personalabteilung
Sollten die Schulungen in Präsenzform weniger als drei Stunden andauern, stehe ich dem Unternehmen noch als Berater zur Verfügung. Selbstverständlich sind alle Schulungen auf Ihr Unternehmen und Ihren Bedarf ausgerichtet.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen eine Bescheinigung für sich und den Rechenschaftsbericht des Arbeitgebers.