Schnabel, Christoph (Hrsg.): Hamburgisches Datenschutzgesetz. Nomos Handkommentar; 1. Aufl., Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2023; (482 S., 119,- €); ISBN 978-3-8487-7126-4.

Der Nomos Handkommentar zum Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG) kommt recht genügsam daher. Sieben Autorinnen und Autoren kommentieren die 27 Paragraphen auf gut 480 Seiten. Vier Autoren ‚stammen aus Aufsichtsbehörden und zwei arbeiten als betriebliche Datenschutzbeauftragte. Die einzige Frau im Team ist Richterin und aktuell im Verbraucherschutz aktiv.

Nach den Kommentierungen der allgemeinen Vorschriften und den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten in den ersten zwei Abschnitten hebt der Kommentar verschiedene besondere Verarbeitungssituationen hervor: Videoüberwachung, Verarbeitung von Beschäftigtendaten sowie die Verarbeitung zum Zwecke wissenschaftlicher und historischer Forschung und künstlerischer Zwecke.

In einem speziellen Exkurs zu den besonderen Verarbeitungen werden das Hamburgische Pressegesetz und der Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein einbezogen. Hier wird auch auf die § 7-12 des hamburgischen Krankenhausgesetzes eingegangen, die sich mit der Verarbeitung von Patientendaten befassen. Diese Kommentare haben die Richterin und der DSB der hiesigen Universitätsklinik übernommen.

Die außerhalb der EU-DSGVO 2016/679 liegenden Verarbeitungen, das sind hier Auszeichnungen, Ehrungen und auch Begnadigungen, werden in einem eigne Abschnitt behandelt. Der fünfte Abschnitt, der sich mit den Betroffenenrechten befasst, kommentiert die Beschränkungen zur Informationspflicht, zum Auskunftsrecht, zur Löschungspflicht und zur Benachrichtigungspflicht. Es folgen die Abschnitte zum Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie Kommentare zu Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten.

Einigen Paragraphen, wie zum Beispiel die zum Krankenhausgesetz oder zum HmbBfDI, sind erläuternde Vorbemerkungen vorgelagert, in denen besondere Gegebenheiten kommentiert werden. Auch auf die strittige Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeiten und justiziellen Tätigkeiten in der Hansestadt wird sowohl von Seiten der Aufsicht als auch von der. der Justizbehörde eingegangen. Zudem sind Verwaltungstätigkeiten der Bürgerschaft nach Hamburgischen Datenschutzrecht zu beurteilen, parlamentarische Tätigkeiten unterliegen hingegen der DSGVO (und der Datenschutzordnung der Bürgerschaft).

Insgesamt ist der Handkommentar auch wegen seiner guten Gliederung ein wichtiges Nachschlagewerk.