Wie ich aus dem Abschnitt Internationale Nachrichten des Cyber Law Chronicle erfahren habe, wird die französische Datenschutzaufsicht CNIL nun wie angekündigt den Einsatz von Cookies und anderen Trackern kontrollieren. Die Umsetzungsfrist für die Unternehmen ist am 31.03.2021 abgelaufen.
Hier ist die Originalquelle!
Allerdings ist diese Neuerung nicht nur für französische Betriebe von Bedeutung, sondern auch für deutsche Firmen, die in Frankreich aktiv sind und dort zum Beispiel ein Vertriebsbüro unterhalten oder in (hoffentlich) französischer Sprache mit ihrer Website Produkte be- und Kunden umwerben. Die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO (und aller anderen) müssen gemäß Art. 12 DSGVO in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden.
Dazu gehört, dass diese Informationen in der Sprache des jeweiligen Ziellandes bereit gestellt werden müssen. Darauf hat auch die Datenschutzbehörde in Österreich hingewiesen.
Hier ist der entsprechende Bescheid!