Datenschutz bei Ärzten, Heilpraktikern & Co.

Was Sie als Gesundheitsdienstleister unbedingt wissen sollten

Viele Ärzte und andere Akteure in den Heilberufen sind immer noch verunsichert, wenn es um die datenschutzkonforme Ausgestaltung im Praxisalltag geht. Leider sind auch einige Kollegen meiner Zunft an dieser Entwicklung nicht ganz unschuldig, zum Beispiel dann, wenn sie behaupten, dass die Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 DSGVO grundsätzlich zur Benennung von Datenschutzbeauftragten zwingt.

Inzwischen haben jedoch die meisten Datenschutzbehörden Handreichungen für diese Zielgruppe erstellt, von denen ich hier einige beispielhaft präsentiere. Und natürlich stehe ich selbst auch für Fragen zur Verfügung, zumal der Gesundheitsbereich einer meiner Arbeitsschwerpunkte ist.

https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Datenschutz_Arztpraxis.pdf 

https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/medizin/Heilberufe2018-05-25.pdf