Die KI-Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (Art. 113),
- Kapitel I und II der Verordnung wirken an dem 6 Monat,
- Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII gelten (mit Ausnahme des Artikels 101) ab dem 12 Monat
- Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 36. Monat
nach Inkrafttreten der Verordnung. Tatsächlich nicht so viel Zeit, die eigenen Systeme anzupassen.
Viele der Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme in der Verordnung haben einen engen Bezug zum Datenschutz. So wird beispielsweise der Schutz vor automatisierter Entscheidung aus der DSGVO gestärkt und durch das Erfordernis menschlicher Aufsicht bei KI-unterstützten Entscheidungsfindungen erweitert.
Den deutschen Text gibt es derzeit nur als doc.Datei. Das Dokumente finden Sie hier:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0138_DE.html