EU-Parlament beschließt KI-Verordnung

Verordnung zur künstlichen Intelligenz wurde heute angenommen.

Die KI-Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (Art. 113),

  • Kapitel I und II der Verordnung wirken an dem 6 Monat,
  • Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII gelten (mit Ausnahme des Artikels 101) ab dem 12 Monat
  • Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 36. Monat

nach Inkrafttreten der Verordnung. Tatsächlich nicht so viel Zeit, die eigenen Systeme anzupassen.

Viele der Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme in der Verordnung haben einen engen Bezug zum Datenschutz. So wird beispielsweise der Schutz vor automatisierter Entscheidung aus der DSGVO gestärkt und durch das Erfordernis menschlicher Aufsicht bei KI-unterstützten Entscheidungsfindungen erweitert.

Den deutschen Text gibt es derzeit nur als doc.Datei. Das Dokumente finden Sie hier: 
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0138_DE.html