Am 28. Mai 2020 hat der BGH in Karlsruhe das Urteil zum Fall der Speicherung eines Cookies gefällt. Für uns ist wichtig, dass Tracking-Tools ohne aktive Einwilligung nicht verwendet werden dürfen. Zusätzlich müssen Consent-Banner vorgeschaltet werden, in denen die Einwilligung(en) aktiv gesetzt werden müssen. Die Aussage, dass die Einwilligung durch die weitere Verwendung der Website gegeben ist, wird nicht als aktive Einwilligung anerkannt.
Hier ist die Pressemitteilung
Sobald die Urteilsbegründung veröffentlicht ist, werde ich diese Informationen ergänzen.