Datenschutzbeauftragte nach neuem Recht

BDSG legt neue Mitarbeiterzahl fest, die personenbezogene Daten verarbeiten

Zu den mehr als 150 deutschen Gesetzen, die im Rahmen der DSGVO zum Teil ein zweites Mal überarbeitet werden mussten, gehört natürlich auch das Bundesdatenschutzgesetz. Danach müssen seit dem 26. November 2019 nichtöffentliche Stellen erst ab 20 statt bisher zehn Beschäftigten einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn diese Beschäftigten personenbezogene Daten verarbeiten.

Die Datenschutzbeauftragten der Länder erhalten daher vermehrt Anfragen von Unternehmen, öffentlichen Stellen und Datenschutzbeauftragten zur Anwendung und Auslegung der ab dem 25.05.2018 unmittelbar anwendbaren Bestimmungen.